Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der alliantis GmbH („alliantis“)

Mit Vertragsabschluss stimmen Sie den allgemeinen Geschäftsbedingungen der alliantis GmbH (AGBs) zu, sofern nichts abweichendes vereinbart wurde.

  1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die die alliantis GmbH gegenüber ihren Kunden erbringt.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als alliantis ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

  1. Vertragsgegenstand

2.1. Alliantis bietet Beratungsdienstleistungen und Softwarekonfigurationsdienstleistungen an.

2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und/oder der Auftragsbestätigung von alliantis.

  1. Vertragsabschluss

3.1. Angebote von alliantis sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3.2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung / Unterzeichnung durch alliantis oder durch die Erbringung der Dienstleistung zustande.

3.3. Der Arbeitsstandort zur Erbringung der Leistung sind die Büros der alliantis oder, soweit erforderlich und nach vorheriger Abstimmung, die Büros des Kunden.           

3.4. Alliantis führt alle Arbeiten im Rahmen des vereinbarten Auftragsumfangs nach Vorgabe des Kunden durch. Alle projektbezogenen Aufgaben werden hauptsächlich remote durchgeführt, nur soweit erforderlich erfolgt die Durchführung nach vorheriger Abstimmung vor Ort oder sofern es im jeweiligen Angebot abweichend geregelt ist.

  1. Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, alliantis alle zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, Auskunft über Informationen zu erteilen und von Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die vor oder auch nach Aufnahme der Tätigkeit durch alliantis eingetreten sind und im Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Auf Verlangen der alliantis die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünfte schriftlich zu bestätigen.

4.2. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten und Materialien frei von Rechten Dritter sind.

4.3. Seitens des Kunden wird sichergestellt, dass etwaige Projektinfrastruktur (Projekträumlichkeiten, Zugriff zum Projektlaufwerk, etc.) für alliantis im Rahmen der Projektunterstützung verfügbar ist.

  1. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1. Die Vergütung für die Dienstleistungen von alliantis richtet sich nach der im Vertrag vereinbarten Höhe.

5.2. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von alliantis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

5.3. Alle Preise verstehen sich immer netto.          

5.4. Sofern im Angebot keine Regelung zu den Reisekosten und Reisezeiten vereinbart ist, gelten folgende Bedingungen:                              

Alle Reise- und Aufenthaltskosten sowie Spesen werden vom Kunden in der tatsächlich angefallenen Höhe nach Vorlage der entsprechenden Belege erstattet. Die Wahl der Verkehrsmittel trifft der Auftragnehmer unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Maßgabe der nachfolgenden Rahmenbedingungen:

  • Bahnfahrten 2. Klasse oder 1. Klasse unter Nutzung einer Bahncard 50 (welche von alliantis finanziert wird)
  • Flüge bis 4h Flugzeit Economy (oder vergleichbar)
  • Flüge größer 4h Flugzeit – je nach Verfügbarkeit – Premium Economy oder Business Class
  • Mietwagen PKW der Kompaktklasse bis zwei Personen nach Beleg
  • Mietwagen ab drei Personen der Mittelklasse nach Beleg
  • PKW-Fahrten mit eigenem PKW werden vom Auftragnehmer mit 0,40 € pro gefahrenem km berechnet
  • Taxi nach Beleg
  • Nutzung der Hotelkontingente des Auftraggebers oder max. 120 € pro Übernachtung inkl. Frühstück. Zu Messezeiten oder sonstigen besonderen Ereignissen, sind vor Buchung Sonderabsprachen möglich.
  • Reisezeiten werden mit mind. 40% des Stundensatzes des jeweiligen Beraters in Rechnung gestellt.
  1. Haftung

6.1. Alliantis haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

6.2. Die Haftung für alle Schäden aus grob fahrlässigem Handeln wird auf den doppelten Auftragswert beschränkt. Als Auftragswert werden die tatsächlich in Rechnung gestellten Aufwände festgelegt. Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben haftet die alliantis uneingeschränkt.

6.3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet alliantis nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.4. Die durch den Kunden oder von dritter Seite zur Verfügung gestellten Informationen und Daten werden von alliantis nach bestem Wissen und Gewissen auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft und verwendet. Dennoch kann durch alliantis keine Haftung für die Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit der Informationen und Daten übernommen werden. Alliantis haftet nicht für Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden, die durch ihre Leistung entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln der alliantis, ihrer Erfüllungsgehilfen oder ihrer gesetzlichen Vertreter.

  1. Vertraulichkeit

7.1. Alliantis und der Kunde verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und bei Beendigung des Projektes auf Wunsch zurückzugeben bzw. zu vernichten.

7.2. Alliantis verpflichtet sich, alle Informationen über das Projekt, die alliantis im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages bekannt werden, während und nach Beendigung des Vertrages geheim zu halten, es sei denn, die alliantis wird gesetzlich dazu verpflichtet, diese zu offenbaren bzw. vom Auftraggeber ermächtigt, diese offen zu legen. In diesem Fall wird alliantis den Auftraggeber unverzüglich unterrichten.

7.3. Alliantis ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu nennen. Dies betrifft insbesondere die Aufnahme in die Kundenliste sowie deren elektronische Veröffentlichung auf alliantis Webseiten. Darüberhinausgehende Werbemaßnahmen von alliantis bedürfen jedoch insoweit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Kunden, als sie auf den Kunden Bezug nehmen.

  1. Aufzeichnungen

8.1. Aufzeichnung und Verwendung: Wir behalten uns das Recht vor, Videocalls, die im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung stattfinden, aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung dient der Qualitätssicherung, internen Schulungszwecken und zur Dokumentation der Kommunikation.

8.2. Transkription durch Künstliche Intelligenz (KI): Die aufgezeichneten Videocalls können mittels KI-gestützter Technologien automatisch transkribiert werden. Die daraus resultierenden Textdaten werden ausschließlich intern verwendet und unterliegen denselben Datenschutzbestimmungen wie die Originalaufzeichnungen.

8.3. Datenschutz und Löschung: Alle Aufzeichnungen und Transkriptionen werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Aufzeichnungen werden nach einer festgelegten Maximaldauer von 120 Tagen automatisch und datenschutzkonform gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder andere berechtigte Interessen bestehen, die eine längere Aufbewahrung rechtfertigen.

8.4. Einwilligung: Durch die Teilnahme an einem Videocall mit uns erklären Sie sich mit der Aufzeichnung, der automatisierten Transkription und der Löschung der Daten nach Ablauf der genannten Frist einverstanden. Sollten Sie der Aufzeichnung nicht zustimmen, haben Sie das Recht, uns im Vorfeld schriftlich darüber zu informieren oder dies während oder am Beginn des Videocalls mitzuteilen und wir werden die Aufzeichnung stoppen und löschen.

  1. Schlussbestimmungen

9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

9.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Stand: 01.01.2025

 

Download der AGBs: Allgemeine Geschäftsbedingungen